Förderung von deutsch-japanischen Verbundvorhaben zum Thema „Digitale Zwillinge und Datenmodelle für vollständig optische Hochgeschwindigkeitsnetze“

Ziel der Förderrichtlinie ist es, die Erforschung digitaler Zwillinge und Datenmodelle für vollständig optische Hochgeschwindigkeitsnetze gemeinsam mit japanischen Partnern zu unterstützen, um so eine harmonisierte Vision innovativer Vernetzungstechnologien als Grundlage einer digitalisierten Gesellschaft zu entwickeln.

Japanische und Deutsche Flagge
© Adobe Stock/Oleksii

Der schnelle Austausch vieler Daten ist eine Grundvoraussetzung für Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz (KI), vernetzte Robotik oder virtuelle und erweiterte Realitäten. Optische Hochgeschwindigkeitsnetze sind dabei als Rückgrat der Kommunikationsinfrastruktur das verbindende Element zwischen Rechenzentren und Geräten in Mobilfunk-, Heim- und Industrienetzen. Aufgrund der zunehmenden Vernetzung in allen Bereichen der Gesellschaft steigen die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit, Resilienz und Sicherheit von Kommunikationssystemen im Allgemeinen und von optischen Hochgeschwindigkeitsnetzen im Besonderen. Gleichzeitig ist eine Steigerung der Energieeffizienz essentiell, um die Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung zu erreichen. Vollständig optische Hochgeschwindigkeitsnetze („All-Photonic Networks – APN“) versprechen unter anderem einen geringen Energieverbrauch, niedrige Latenzen und eine hohe Übertragungskapazität sowie -qualität und bieten so Lösungen für diese Herausforderungen. Für die erfolgreiche Erforschung dieser grundlegenden Technologie gilt es, Ressourcen zu bündeln und die führenden Akteure zusammenzubringen. Durch die gemeinsame Arbeit mit Wertepartnern wird eine frühzeitige internationale Harmonisierung ermöglicht und eine entscheidende Grundlage gebildet, die Standardisierung im Bereich der vollständig optischen Hochgeschwindigkeitsnetze gemeinsam mitzugestalten.

Förderziel 

Für die technologische Souveränität von Deutschland und Europa ist es von entscheidender Bedeutung, die Er­forschung und die Standardisierung optischer Hochgeschwindigkeitsnetze als eine der kritischen Technologien im Informations- und Kommunikationssektor auf Augenhöhe mitzugestalten. Damit diese Herausforderung auch langfristig gemeistert werden kann, sind Kooperationen mit internationalen Wertepartnern innerhalb und außerhalb von Europa notwendig. Zu diesem Zweck haben das deutsche BMBF und das japanische Ministry of Internal Affairs and Communications (MIC) im Mai 2023 eine gemeinsame Absichtserklärung zur Schaffung einer starken deutsch-japanischen Forschungs- und Entwicklungskooperation im Bereich innovativer Kommunikationssystemen unter­zeichnet.

Ziel der Förderrichtlinie ist es daher, die Erforschung digitaler Zwillinge und Datenmodelle für vollständig optische Hochgeschwindigkeitsnetze gemeinsam mit japanischen Partnern zu unterstützen, um so eine harmonisierte Vision innovativer Vernetzungstechnologien als Grundlage einer digitalisierten Gesellschaft zu entwickeln. Darüber hinaus sollen durch die Verbundprojekte die deutsch-japanische Zusammenarbeit gestärkt und die sich aus der Kooperation ergebenden Synergien und Innovationen genutzt werden, um die Standardisierung zukünftiger vollständig optischer Kommunikationsnetze mitzugestalten. Durch die Fördermaßnahme soll es ermöglicht werden, gemeinsam mit Japan an der Spitze der internationalen Forschung zu wirken und die Expertise in Wissenschaft und Wirtschaft auszubauen und die Fachkräfteausbildung sowie -gewinnung zu stärken.

Zentrale Forschungsfragen bestehen unter anderem bei Datenmodellen vollständig optischer Netze, der Nutzung digitaler Zwillinge zur Netzsteuerung oder der Optimierung der Netze in Bezug auf Übertragungskapazität oder Energieeffizienz. Diese Forschungsfragen sind dabei immer mit Bezug zu dem übergeordneten Konzept eines vollständigen optischen Hochgeschwindigkeitsnetzes zu betrachten und in Zusammenhang mit diesem zu demonstrieren und zu evaluieren.

Zuwendungszweck

Zweck der Zuwendungen ist es, die internationale Kooperation von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen mit Partnern aus Japan zu fördern. In schlagkräftigen und aussichtsreichen Verbundprojekten sollen Schlüsseltechnologien für vollständig optische Hochgeschwindigkeitsnetze erforscht und deren Performanz mit Bezug auf wesentliche Kennzahlen, wie erreichbare Leistungsfähigkeit, Energieeffizienz oder Resilienz, demonstriert werden.

Hierzu ist eine dem Vorhaben angemessene Methodik zu verwenden und es sind die im Projekt erzielten Ergebnisse geeignet zu evaluieren, zu bewerten, zu publizieren und für die weitere Verwertung vorzubereiten. Im Rahmen der Bekanntmachung werden die Verbundprojekte in der Regel für bis zu drei Jahre gefördert.

Mit der Maßnahme soll im Ergebnis erreicht werden, dass eine gemeinsame deutsch-japanische Vision neuartiger vollständig optischer Hochgeschwindigkeitsnetze entsteht, welche offene Standards und Interoperabilität berück­sichtigt und durch eine Steigerung der Resilienz und der Energieeffizienz zur Lösung der gesellschaftlichen Herausforderungen der Zukunft beiträgt.

Diesbezügliche Indikatoren sind unter anderem: Anzahl wissenschaftlicher Publikationen, Anzahl von relevanten Patenten, Anzahl unter deutsch-japanischer Mitwirkung entstandener Beiträge zu Standardisierungsgremien, Wachstum des Forschungs- und Entwicklungspersonals in der Telekommunikationsbranche, Erhöhung der Produktvielfalt beziehungsweise Herstellerdiversität für Netzausrüstung, Steigerung des Anteils von in Deutschland und Europa hergestellten Netzkomponenten in der deutschen Kommunikationsinfrastruktur und Ausbau von Kooperationen zwischen Industrie und Wissenschaft in Deutschland, Europa sowie mit darüber hinausgehenden Wertepartnern. Die Ergebnisse der Fördermaßnahme sollen dabei helfen, die Abhängigkeit bei Schlüsselkomponenten von Herkunftsländern, die nicht die europäischen Werte teilen, weitestgehend zu reduzieren. So soll die Innovations- und Wertschöpfungskette möglichst durchgängig im deutschen, japanischen und europäischen Raum verbleiben. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur technologischen Souveränität Deutschlands und seiner Wertepartner geleistet werden.

Die Ergebnisse der geförderten deutschen Vorhaben dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und in der Schweiz oder nach schriftlicher Zustimmung des Zuwendungsgebers in Japan genutzt werden.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Verbundprojekte, die sich aus schlagkräftigen Konsortien, bestehend aus deutschen und japanischen Partnern, zusammensetzen und die Schlüsseltechnologien zukünftiger vollständig optischer Übertragungsnetze erforschen. Innerhalb der Projekte sollte eine ausbalancierte Beteiligung der deutschen und japanischen Partner erreicht werden.

In den Vorhaben müssen Bereiche mit Innovationspotenzialen und Forschungsfragen, wie in der folgenden Auflistung beispielhaft aufgeführt, adressiert werden:

  • Neue Architekturen für Digitale Zwillinge und deren Nutzung für das Netzmanagement.
  • Innovative Plattformen für den sicheren Austausch und die Verarbeitung von Zustandsdaten der physikalischen Netzebene.
  • Innovative Datenmodelle für vollständig optische Netze, welche die Übertragungsstrecke, Netzknoten und End­geräte berücksichtigen.
  • Neue Technologien und Werkzeuge zur Optimierung und Analyse der optischen Netze in Bezug auf Übertragungskapazität und Resilienz.

Als grundlegende Querschnittsthemen sollen von den Verbundprojekten Themen wie Security-by-Design, Vertrauenswürdigkeit, Nachhaltigkeit, hier insbesondere im Sinne der Energieeffizienz, Langlebigkeit und ressourcenschonenden Instandhaltung, mit Bezug zu den untersuchten Themenschwerpunkten erforscht werden. Darüber hinaus zählen Normung und Vorbereitung der Standardisierung zu weiteren wichtigen Querschnittsthemen, die im Kontext der Projektarbeiten themenbezogen adressiert werden müssen.

Informationsveranstaltung

Anlässlich der Veröffentlichung der Bekanntmachung findet am 12. Januar 2022 ein Webseminar statt. Im Rahmen der Veranstaltung können sich Interessierte über die Förderbedingungen und inhaltliche Ausrichtung der Bekanntmachung informieren. Es werden Informationen zur Skizzeneinreichung gegeben sowie die administrativen Anforderungen bei der Antragstellung erläutert. Weiterhin besteht die Möglichkeit individuelle Fragen zu thematisieren, um die Passfähigkeit der einzureichenden Projektskizzen zur Bekanntmachung sicherzustellen bzw. zu erhöhen.

Termine:
18.10.2024 | 9:30 – 10:30 Uhr

Agenda:

09:30 Uhr  Vorstellung der Bekanntmachung
10:00 Uhr Fragen der Teilnehmenden und Möglichkeit zur Diskussion mit Vertretern des PT

 Anmeldung: Bitte registrieren Sie sich kostenfrei über das Anmeldetool.

Weitere Informationen

Komplette Bekanntmachung des BMBF