Stichtag für die Skizzeneinreichung: 28.02.2020
Neue Trends und Technologien wie Big Data Analytics, Maschinelles Lernen und das Internet der Dinge bieten große Chancen für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Während die Analyse von z. B. genomischen Daten, kombiniert mit Sensormesswerten unserer Umwelt, zur Heilung von Krankheiten wie Krebs führen kann, haben die erforderlichen Daten potenziell einen sehr hohen und oft nicht verstandenen Einfluss auf die Privatsphäre des Dateninhabers. Durch die Berücksichtigung von Sicherheit, Datenschutz und Vertraulichkeit auf technischer Ebene können neue Technologien entwickelt und in großem Umfang genutzt werden. Die zukünftige Forschung und Entwicklung technischer Lösungen im Bereich der privaterhaltenden Datenverarbeitung wird ein Schlüsselfaktor für die Nutzung von Big Data Analytics und künstlicher Intelligenz zum Nutzen der Gesellschaft als Ganzes sein.
Die Bürger werden der Verarbeitung ihrer Daten zum Zwecke der Analyse jedoch nur dann zustimmen, wenn Maßnahmen, wie z. B. die Anonymisierung, entwickelt werden können, die im Gegensatz zu vertrauensbasierten Ansätzen die Privatsphäre nachweislich mit technischen Mitteln schützen. Dazu bedarf es Lösungen, die nicht nur die gewünschten Sicherheitsgarantien bieten, sondern auch praktische Aspekte wie Leistung und Nutzen berücksichtigen.
Das deutsche Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das französische Forschungsministerium (MESRI) haben sich in Berlin (am 19. Juni 2018) auf dem 6. Forum zur deutsch-französischen Zusammenarbeit geeinigt, eine starke deutsch-französische Forschungsachse zur Cybersicherheit zu entwickeln. Die vorliegende „Richtlinie zu Förderung von deutsch-französischen Verbundprojekten zur Cybersicherheit“ greift die Empfehlungen des Forums auf.
Ziel der Förderung ist es, hochinnovative Lösungen zur Wahrung der Privatsphäre zu entwickeln, die insbesondere in den drei Anwendungsbereichen Industrie 4.0 (einschließlich Internet of things), Gesundheitswesen und Automotive besonderen Nutzen erreichen. Darüber hinaus sollen durch die Verbundprojekte die deutsch-französische Zusammenarbeit gestärkt und die sich aus der Kooperation ergebenden Synergien genutzt werden, um Fortschritte in der Cybersicherheit zu erzielen.
Die Fördermaßnahme ist Teil der Umsetzung der Hightech-Strategie 2025 und des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt“.
Für die vorliegende Fördermaßnahme wurde von den beteiligten Förderorganisationen ein gemeinsamer englischsprachiger Bekanntmachungstext herausgegeben, der unter http://anr.fr/ANR-FRDE-AMR-2019 eingesehen werden kann. Er bildet die inhaltliche Grundlage der vorliegenden Bekanntmachung. Es wird empfohlen, den englischsprachigen Bekanntmachungstext im Sinne einer zielführenden deutsch-französischen Konzeption von Projektskizzen zu beachten.
Gefördert werden Verbundprojekte zwischen deutschen und französischen Partnern, die innovative und risikobehaftete Lösungen für die Wahrung der Privatsphäre entwickeln. Die Privatsphäre kann auf mehreren Ebenen behandelt werden:
Auch wenn es für viele der oben genannten Aspekte bereits theoretische Lösungen gibt, sind sie oft nicht für den praktischen Einsatz geeignet. Daher bedarf es Modelle und Protokolle, die nicht nur die gewünschten Sicherheitsgarantien erfassen bzw. bieten, sondern auch praktische Aspekte wie Leistung und Nutzen berücksichtigen. Die Notwendigkeit von Lösungen zum Schutz der Privatsphäre gilt insbesondere für den Einsatz in folgenden Bereichen:
In den Verbundprojekten von deutschen und französischen Partnern sollen Partner entlang der gesamten Innovationskette von der Forschung über die Industrie bis hin zum Endverbraucher einbezogen werden, um die Praxisnähe der entwickelten Lösungen zu unterstützen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass in beiden Ländern jeweils alle Arten von Partnern einbezogen sind. Projektvorschläge müssen einen erheblichen Mehrwert aus der deutsch-französischen Zusammenarbeit erkennen lassen.
Um die Mobilität der Forschenden und den Wissensaustausch zwischen Frankreich und Deutschland zu fördern, werden die Konsortien gebeten, Konzepte für eine integrierte Zusammenarbeit zwischen Partnern aus beiden Ländern und eine grenzüberschreitende Vernetzung (z. B. regelmäßige Treffen der teilnehmenden Arbeitsgruppen, gemeinsame Workshops, Personalaustausch zwischen Forschungsgruppen usw.) aufzunehmen.