Eine Optimierung von Materialien oder Herstellungsverfahren hat das Potenzial, die Leistungsfähigkeit von Quantenkommunikationskomponenten erheblich zu steigern. Für den Schritt von bestehenden Laborlösungen hin zu breit einsatztauglichen IT-Sicherheitstechnologien bedarf es jedoch noch großer Forschungsanstrengungen.
Ziel der Förderung ist eine Steigerung der Leistungsfähigkeit und Robustheit von Komponenten für die Quantenkommunikation durch optimierte Design- und Herstellungsverfahren oder zugrundeliegender Materialien. Mit der Bekanntmachung wird außerdem beabsichtigt, langfristig die Voraussetzungen für die Entwicklung marktreifer Quantenkommunikationskomponenten durch die deutsche Industrie zu schaffen. Hierzu soll die Förderung die Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich intensivieren und im Speziellen die Partizipation kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an aktuellen wissenschaftlichen Ergebnissen unterstützen.
Zweck der Zuwendung ist es, innerhalb einer dem Projekt angemessenen Projektlaufzeit von typischerweise drei Jahren, durch optimierte Design- und Herstellungsverfahren neue innovative Elemente für Quantenkommunikationskomponenten zu entwickeln oder bestehende Ansätze erheblich zu verbessern. Durch die Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen soll dabei das bereits vorhandene Know-how aus Deutschlands hervorragend aufgestellter Grundlagenforschung auf Umsetzungspartner aus der Wirtschaft transferiert und in die Anwendung gebracht werden. Die Förderung leistet damit auch einen wichtigen Beitrag zur technologischen Souveränität Deutschlands im Bereich der IT-Sicherheit. Die Fördermaßnahme ist Teil des Förderschwerpunkts der Bundesregierung zur IT-Sicherheit und leistet einen Beitrag zur Umsetzung der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung.
Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit dem Ziel, Komponenten für den Einsatz in der Quantenkommunikation zu verbessern. Um die Leistungsfähigkeit von Quantenkommunikationskomponenten maßgeblich zu steigern, sollen unter anderem die zugrundeliegenden Materialien hinsichtlich entscheidender quantenmechanischer Schlüsselparameter optimiert werden. Es sollen daher auch Vorhaben zur Optimierung von Design- und Herstellungsverfahren von Materialien für die Quantenkommunikation, beispielsweise in der Halbleiter- und Diamantprozessierung, im Design nichtlinearer Materialien oder in der Dünnschichttechnologie gefördert werden. Alternativ kann auch die Verbesserung von Komponenten für andere quantentechnologisch basierte IT-Sicherheitskonzepte adressiert werden, die nicht primär der Quantenkommunikation zugeordnet sind.
Beispiele für mögliche Forschungsgegenstände sind:
Die Aufzählung ist als beispielhaft und nicht vollständig anzusehen. Es können auch andere Schwerpunkte zu verbesserten Komponenten gefördert werden, sofern sie eindeutig Quantenkommunikation bzw. IT-Sicherheit adressieren. Die gewählten Ansätze sollen in einem nachhaltigen technologischen Fortschritt resultieren. Die grundsätzliche Praxistauglichkeit der erforschten Technologie soll innerhalb der Projektlaufzeit demonstriert und die breite Nutzbarkeit nach Projektlaufzeit vorangetrieben werden. Eine Einbindung von Know-how-Trägern auf Seiten der Industrie wird daher begrüßt. Querschnittsthemen wie Normung, Standardisierung und vorbereitende Arbeiten zur Zertifizierung sollten, soweit erforderlich, in den Vorhaben berücksichtigt werden.
Anlässlich der Veröffentlichung der Bekanntmachung „Hochleistungskomponenten und optimierte Materialen für die Quantenkommunikation“ findet am Mittwoch, den 29. September 2021 ein Webseminar statt.
Im Rahmen der Veranstaltung können sich Interessierte über die Förderbedingungen und inhaltliche Ausrichtung der Bekanntmachung informieren. Es werden Informationen zur Skizzeneinreichung gegeben sowie die administrativen Anforderungen bei der Antragstellung erläutert. Weiterhin besteht die Möglichkeit individuelle Fragen zu thematisieren, um die Passfähigkeit der einzureichenden Projektskizzen zur Bekanntmachung sicherzustellen bzw. zu erhöhen.
Termin: 29.09.2021 | 10:00 - 12:00 Uhr
Agenda
10:00 Uhr | Vorstellung der Bekanntmachung |
11:00 Uhr | Fragen der Teilnehmer und Diskussion |
11:30 Uhr | Sprint Vorstellung der Teilnehmer (3-5 min pro Teilnehmer) |
12:00 Uhr | Ende der Veranstaltung |
Anmeldung: Bitte registrieren Sie sich kostenfrei über das Anmeldetool.