Die neue Richtlinie soll zu einer sicheren Datennutzung beitragen, indem durch Digitalisierung getriebene, aktuelle gesellschaftliche Fragestellungen analysiert werden.
Diese Förderrichtlinie dient der Umsetzung des Forschungsrahmenprogramms zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“. Darin hat die Bundesregierung die strategischen Ziele „Demokratie und Gesellschaft: stabil und digital“ sowie „Privatheit und Datenschutz: selbstbestimmt und innovativ“ gesetzt und das zugehörige Handlungsfeld „IT-Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“ definiert. Zudem unterstreicht die Bundesregierung die Bedeutung einer sicheren Datennutzung, die die Entscheidungshoheit des Menschen in den Mittelpunkt rückt und Datenschutz und Privatheit berücksichtigt.
Als Teil der Umsetzung des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“ sind die zu den Zielen „Demokratie und Gesellschaft: stabil und digital“ sowie „Privatheit und Datenschutz: selbstbestimmt und innovativ“ genannten Erfolgsindikatoren anwendbar. Dies betrifft insbesondere die genannten Indikatoren: Anzahl von Start-ups im Bereich Datenschutz und Privatheit, Anzahl von Unternehmen mit privatheitsfreundlichen Geschäftsmodellen, Zahl von Produktinnovationen sowie die Anzahl deutscher Vertreter in relevanten internationalen Gremien. Weitere Ziele sind die Erhöhung der Anzahl und des Impacts wissenschaftlicher Publikationen, das Entstehen neuer Publikations- bzw. Konferenzreihen und das Wachstum von Forschungsgruppen mit Fokus auf Themen der Privatheit, des Datenschutzes und der sicheren Datennutzung.
Als ein Instrument der Umsetzung etabliert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Plattform Privatheit. Mit der Plattform Privatheit beabsichtigt das BMBF, durch Digitalisierung getriebene, aktuelle gesellschaftliche Fragestellungen zu analysieren und zu verstehen, um – insbesondere im Hinblick auf sichere Datennutzung – alternative Entwicklungsansätze aufzuzeigen, die europäische Werte und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger wahren. Daher sollen in diesem Rahmen vorrangig die gesellschaftlichen, sozialen, ethischen, rechtlichen und ökonomischen Aspekte einer sicheren Datennutzung gemäß europäischen Werten unter Berücksichtigung von Datenschutz und Privatheit erforscht werden.
Zweck der Zuwendung ist es, in meist dreijährigen Vorhaben aktuelle Entwicklungen mit Einfluss auf die Lebensrealitäten von Bürgerinnen und Bürgern wissenschaftlich zu untersuchen, um den Diskurs über damit verbundene Chancen und Herausforderungen sachlich zu unterstützen. Bürgerinnen und Bürgern soll ein informierter Diskurs über Gefahren für ihre Privatheit und Selbstbestimmtheit ermöglicht werden. Zweck ist es auch, innovative Alternativlösungskonzepte und tragfähige Geschäftsmodelle zu entwickeln, um den europäischen Weg im Datenschutz weiter voranzutreiben und eine sichere Datennutzung für unterschiedliche Interessengruppen zu ermöglichen. Dies soll die deutsche Führungsrolle im Bereich tragfähiger, datenschutzfreundlicher Technologien und Geschäftsmodelle weiter ausbauen und die Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken und Wohlstand und Lebensqualität sichern.
Im Hinblick auf die Wahrnehmung informationeller Selbstbestimmung als umfassendes Grundrecht, vor allem im Zusammenhang mit digitalen Systemen, sowie der konkreten Ausprägung dieses Rechts in der DS-GVO müssen zahlreiche Fragen der Gegenwart und Zukunft untersucht werden.
Von dieser Förderrichtlinie adressiert sind beispielsweise Forschungsvorhaben, die
Wichtige Fragestellungen ergeben sich insbesondere auch aus aktuellen gesellschaftspolitischen Herausforderungen (z. B. der COVID-19-Pandemie). Anwendungsfälle sind beispielsweise öffentlicher Verkehr, personalisierte Medizin, soziale Medien, Biometrie und Verhaltenserkennung oder digitale Zahlungsmittel. Beispiele für digitale oder digitalbasierte Geschäftsmodelle sind Bonusprogramme, personalisierte Werbung oder Assistenzsysteme. Beispiele für Technologien sind unter anderem Föderiertes Lernen, Differential Privacy, Secure Multiparty Computation oder Private Information Retrieval. Anwendungsfälle, Geschäftsmodelle, Technologien oder Methoden müssen dabei einen klaren Bezug zur privaten Lebensgestaltung aufweisen. Zentraler Punkt der Forschungsvorhaben soll Privatheit im Kontext Faktor Mensch sein. Die Entwicklung von Technologie ist nur insoweit adressiert, als sie zur Beantwortung der Forschungsfragen notwendig ist. In diesem Rahmen sind technische Evaluationen sowie Demonstratoren zur Veranschaulichung neuartiger Lösungsansätze möglich. Über die konkrete Forschung hinaus müssen Forschungsverbünde eine klare Strategie im Sinne der Wissenschaftskommunikation vorlegen, um den öffentlichen Diskurs zum Thema Privatheit durch zielgruppenspezifische Maßnahmen zu fördern.