Ziel der Förderung ist, den Transfer der Quantenkommunikationstechnologie in die Anwendung zu beschleunigen sowie deren Integration in bestehende und zukünftige IKT-Netze und digitale Infrastrukturen voranzutreiben.
Die umfassende digitale Vernetzung der Gesellschaft erfordert eine zunehmende Sicherheit und Resilienz der Kommunikationsnetze und der digitalen Infrastrukturen in Deutschland. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund von höchster Relevanz, dass künftige leistungsfähige Quantencomputer gängige kryptografische Verfahren brechen können. Die Quantenkommunikation stellt in diesem Zusammenhang eine Schlüsseltechnologie der Cybersicherheitsstrategie der Bundesregierung dar und ist daher auch ein elementarer Technologiebaustein des Forschungsrahmenprogramms „Digital. Sicher. Souverän.“ der Bundesregierung zur IT-Sicherheit. Deutschland nimmt bei der Erforschung der Quantenkommunikationstechnologie im internationalen Vergleich eine Spitzenposition ein. Um diese gute Ausgangslage sowohl im Hinblick auf den nationalen Wirtschaftsstandort als auch die technologische Souveränität Deutschlands im Bereich der IT-Sicherheit zu nutzen, ist es erforderlich, den Transfer aus der Forschung in die breite industrielle Anwendung zu beschleunigen.
Die Fördermaßnahme zielt darauf ab, einen elementaren Beitrag zu einer robusten und nachhaltigen IT-Sicherheit einer umfassend digital vernetzten Gesellschaft zu leisten. Damit wird beabsichtigt, mittel- und langfristig die technologischen Voraussetzungen für die Entwicklung marktreifer Quantenkommunikationslösungen zu schaffen. Ziel ist es dabei insbesondere, eine möglichst durchgängige Innovations- und Wertschöpfungskette im deutschen und europäischen Raum aufzubauen und zu sichern. Langfristig soll Deutschland dadurch nicht nur als Know-how-Träger und Anbieter entsprechend hochqualitativer Lösungen und Dienstleistungen im internationalen Vergleich eine führende Rolle einnehmen. Insbesondere bei Schlüsseltechnologien der IT-Sicherheitsforschung wie der Quantenkommunikation ist kritischen Abhängigkeiten von ausländischen beziehungsweise außereuropäischen Herstellern umfassend und nachhaltig vorzubeugen. Die Förderung leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung und Sicherung der technologischen Souveränität im Bereich der künftigen IT-Sicherheit in Deutschland und Europa.
Zweck der Zuwendung ist es, innerhalb einer dem Vorhaben angemessenen Projektlaufzeit von typischerweise drei Jahren (fünf Jahre beim Dachprojekt) Forschung im Kontext des im „Gegenstand der Förderung“ dargestellten Themenkomplexes durchzuführen. Dies umfasst einerseits die Erforschung und Erprobung innovativer praxistauglicher Quantenkommunikationslösungen, die auf die Anforderungen anwendungsnaher Einsatzszenarien und Endanwender ausgerichtet sind. Die Praxistauglichkeit entsprechender Lösungen soll unter anderem durch die Erforschung anwendungsorientierter Hardware-, Software- und Protokollimplementierungen gesteigert werden. Dadurch soll der Transfer der Quantenkommunikationstechnologie in die Anwendung sowie deren Netzintegration beschleunigt werden. Andererseits sollen innovative orchestrierende Strukturen zur zielgerichteten Stärkung der Zusammenarbeit und der Vernetzung innerhalb des Innovationsökosystems Quantenkommunikation in Deutschland entwickelt und umgesetzt werden, die den weiteren Ausbau des Innovationsökosystems und zugleich den Technologietransfer sowie die Netzintegration vorantreiben.
Durch die Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen soll das bereits vorhandene Know-how aus Deutschlands hervorragend aufgestellter Grundlagenforschung auf Anwendungspartner aus der Wirtschaft transferiert und die spezifischen Bedarfe der Industrie, künftiger Endanwender der Quantenkommunikationstechnologie sowie von Netzintegratoren in die akademische Forschung eingebracht werden.
Gegenstand der Förderung ist die Erforschung von Fragestellungen im Bereich der Quantenkommunikation, durch die der Transfer der Quantenkommunikationstechnologie in die Anwendung gezielt und nachhaltig gestärkt und ausgebaut wird. Im Rahmen dieser Förderrichtlinie sollen anwendungsorientierte Forschungsvorhaben sowie ein übergeordnetes Dachprojekt gefördert werden.
1. Anwendungsorientierte Forschungsvorhaben
Diese Vorhaben sollen anwendungs- und endanwenderorientierte Forschungsfragen adressieren, durch die sowohl die Integration von Quantenkommunikationssystemen in bestehende und zukünftige IKT-Netze als auch ein praxisnaher Einsatz der Quantenkommunikationstechnologie vorangetrieben werden. Dabei steht die Überführung einzelner Entwicklungen der Quantenkommunikation in die Anwendung im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten.
Gefördert werden interdisziplinäre Ansätze, die Forschende aus Hochschulen, Forschungsinstituten und Unternehmen aus den Bereichen der Quantenkommunikation sowie auch aus der klassischen Kommunikationstechnologie und der allgemeinen IT-Sicherheit zusammenbringen.
Für die zu fördernden anwendungsorientierten Forschungsvorhaben sind drei Stichtage vorgesehen. Das Auswahlverfahren berücksichtigt die bis zu den Stichtagen 31. März 2025, 30. November 2025 und 30. November 2026 eingereichten Projektskizzen.
2. Dachprojekt
Neben den anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben soll im Rahmen der Förderrichtlinie ein koordinativ arbeitendes Dachprojekt gefördert werden, welches die Vernetzung der FuE-Arbeiten der Verbundvorhaben orchestriert, um so Synergieeffekte zielgerichtet zu heben und damit maximalen Nutzen für das Innovationsökosystem der Quantenkommunikation in Deutschland zu schaffen und nachhaltig zu sichern. Kernanliegen dieses Dachprojekts ist die Erarbeitung und Umsetzung innovativer Konzepte mit dem Ziel, den Ausbau des Innovationsökosystems fokussiert voranzutreiben und unter anderem auch bestmögliche Voraussetzungen für eine nachhaltige Stärkung des Technologietransfers in die Anwendung zu schaffen.
Die Koordination des Dachprojekts sollte bei einer in der Durchführung solcher Aufgaben erfahrenen außeruniversitären Forschungseinrichtung, Hochschule oder vergleichbaren Einrichtung liegen. Eine Beteiligung von Industriepartnern in maßgeblicher Position im Rahmen des Dachprojekts wird begrüßt.
Die Einreichung der Projektskizze für ein zu förderndes Dachprojekt hat bis spätestens 31. März 2025 zu erfolgen.
Anlässlich der Veröffentlichung der Bekanntmachung findet am 18. Februar ein Webseminar statt. Im Rahmen der Veranstaltung können sich Interessierte über die Förderbedingungen und inhaltliche Ausrichtung der Bekanntmachung informieren. Es werden Informationen zur Skizzeneinreichung gegeben sowie die administrativen Anforderungen bei der Antragstellung erläutert. Weiterhin besteht die Möglichkeit individuelle Fragen zu thematisieren, um die Passfähigkeit der einzureichenden Projektskizzen zur Bekanntmachung sicherzustellen bzw. zu erhöhen.
Termin:
18.02.2025 | 10:00 – 12:00 Uhr
Agenda:
10:00 Uhr | Vorstellung der Bekanntmachung |
10:45 Uhr | Fragen der Teilnehmenden und Diskussion |
11:30 Uhr | Sprint Vorstellung der Teilnehmenden (3-5 min pro Vorstellung) |
12:00 Uhr | Ende der Veranstaltung |
Anmeldung: Bitte registrieren Sie sich kostenfrei über das Anmeldetool.