Untersuchung technischer und rechtlicher Anforderungen an die Entwicklung neuer Technologien zur Gewährleistung des Schutzes der Privatheit
Mit der zunehmenden Digitalisierung der Welt und der Nutzung vernetzter Technologien sind vielfältigen neue Chancen, aber auch neue Verwundbarkeiten verbunden, denen sich Gesellschaft, Wirtschaft und Politik stellen müssen. Dies erfordert einen gesellschaftlichen Diskurs über das Verständnis und den Schutz von Privatsphäre. Der Schutz der Privatheit in der digitalen Welt ist daher ein Thema, das das Bundesministerium für Bildung und Forschung in interdisziplinären Ansätzen fördert. Im Diskurs zwischen den Forschungsdisziplinen werden Handlungsempfehlungen entwickelt. Die Forschungsergebnisse werden einen Beitrag dazu leisten, dass Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzt werden, ihr Recht auf Selbstbestimmung wahrzunehmen und selbst zu entscheiden, welche Daten über sie erhoben werden und wie diese Daten genutzt werden dürfen.
Unsere Privatsphäre können wir in der digitalen Welt auch mit Hilfe von neuen Technologien schützen lassen. Doch welche rechtlichen und technischen Anforderungen müssen diese Technologien erfüllen? Die Beantwortung dieser Frage ist das Ziel des Vorhabens „Pro Privacy“. Hierfür wird zum einen ermittelt, wie juristische Normen gestaltet werden müssen, um dem individuellen Bedarf an Schutz von Privatheit zu genügen; zum anderen werden existierende technologische Sicherheitsmechanismen analysiert und bewertet.
Bereits existierende Technologien zur Gewährleistung der Privatheit werden in der Praxis bisher kaum eingesetzt, weil sie bestimmten technischen und juristischen Anforderungen nicht genügen. Das Vorhaben wird in einem Katalog diese Anforderungen formulieren, damit zukünftige Technologien einfach, kostengünstig und konform zu gesetzlichen Regelungen entwickelt werden können. Gleichzeitig werden damit der Schutz vor Daten-missbrauch und die Nutzerakzeptanz gefördert.