Prof. Waidner vom IT-Sicherheitsforschungszentrum CRISP gab im Rahmen eines öffentlichen Fachgesprächs eine Stellungnahme zum Thema vor dem Deutschen Bundestag ab.
Überwachungstechnologien können der legitimen Strafverfolgung, aber auch der unrechtmäßigen Verletzung von Persönlichkeits- und Freiheitsrechten dienen. Im Rahmen eines Fachgesprächs des Ausschusses »Digitale Agenda« des Deutschen Bundestages wurden Leitgedanken zur zukünftigen Exportkontrolle von Überwachungstechnologien diskutiert.
Prof. Waidner, Sprecher des Darmstädter Kompetenzzentrums für IT-Sicherheitsforschung CRISP, legte Vorschläge zur Weiterentwicklung der heutigen Regelungen vor, sodass sich Bürgerinnen und Bürger in totalitären Staaten zukünftig besser gegen Überwachung und davon ausgehenden Menschenrechtsverletzungen schützen können.
Anwendungsorientierte Forschung im Bereich Cybersicherheit kann dabei wirksam helfen, Abwehrmechanismen gegen Überwachung zu entwickeln und somit einen Beitrag zur Stärkung der Menschenrechte leisten.
Die schriftliche Stellungnahme Prof. Waidners findet sich auf der Seite des deutschen Bundestages.